Schulabschlüsse


An der Sekundarschule "Friedensschule" ist es möglich, verschiedene Schulabschlüsse zu erlangen.

Mit dem Erreichen dieser Abschlüsse stehen dann weitere Bildungswege offen.

 

Zu allen möglichen Abschlüssen gibt es umfassende Informationen unter der Rubrik "Handreichungen".


WICHTIGER HINWEIS!


Mit der 18. Schulgesetznovelle vom 5. Juli 2025 wurden die Begrifflichkeiten bzgl. der Abschlüsse und der Bildungsgänge in der Sekundarstufe I geändert.


Die neuen Begrifflichkeiten sind in nachfolgender Tabelle den bisher verwendeten Begriffen zur Nachvollziehbarkeit gegenübergestellt:

 

bisherige Bezeichnung Bezeichnung in 18. Schulgesetznovelle
Hauptschulabschluss

Erster Schulabschluss


Qualifizierter Hauptschulabschluss

Erweiterter Erster Schulabschluss


Realschulabschluss

Mittlerer Schulabschluss


Erweiterter Realschulabschluss

Erweiterter Realschulabschluss Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe


auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht

Bildungsgang, der auf den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss) ausgerichtet ist


auf den Realschulabschluss bezogenen Unterricht

auf den Realschulabschluss bezogenen Unterricht Bildungsgang, der auf den Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) ausgerichtet ist


 


Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Erweiterter Realschulabschluss)


Abschlussjahrgang 10


Beschulung im Realschulbildungsgang


Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nach den Prüfungen

 

Kernfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch): Durchschnitt 2,3

Nebenfächer (alle weiteren Fächer): Durchschnitt 2,7

 

Voraussetzung zum Wechsel an ein Gymnasium/ Fachgymnasium nach der 10. Klasse

  • mit dem Wechsel an ein Gymnasium nach der 10. Klasse erfolgt dort i.d.R. die Wiederholung in der 10. Klasse
  • mit dem Wechsel an ein Fachgymnasium mit besonderen Schwerpunkten (Gesundheit und Soziales, Technik, Wirtschaft, ...) erfolgt der Eintritt in die 11. Klasse
  • Das Abitur erhält man nach erfolgreicher Abschlussprüfung in beiden Schulformen nach 3 Schuljahren.

Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)


Abschlussjahrgang 10

 

Erreichen des Mittleren Schulabschlusses nach den Prüfungen.

Erweiterter Erster Schulabschluss (Qualifizierter Hauptschulabschluss)

 

Abschlussjahrgang 9

 

Nach dem Ende der 9. Klasse:

  • Teilnahme an den besonderen Leistungsfeststellungen in Deutsch und Mathematik (schriftlich) sowie einem weiteren gewählten Fach (mündlich)
  • Erreichen des Qualifizierten Hauptschulabschlusses nach den Prüfungen
  • Kernfächer: Durchschnitt 3,0
  • Nebenfächer: Durchschnitt 3,0
Voraussetzung zum Wechsel in den Realschulbildungsgang

Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss)


Abschlussjahrgang 9

 

Vorraussetzung: Erreichen des Klassenziels der Klasse 9 ohne Prüfung.




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