Schulabschlüsse
An der Sekundarschule "Friedensschule" ist es möglich, verschiedene Schulabschlüsse zu erlangen.
Mit dem Erreichen dieser Abschlüsse stehen dann weitere Bildungswege offen.
Zu allen möglichen Abschlüssen gibt es umfassende Informationen unter der Rubrik "Handreichungen".
WICHTIGER HINWEIS!
Mit der 18. Schulgesetznovelle vom 5. Juli 2025 wurden die Begrifflichkeiten bzgl. der Abschlüsse und der Bildungsgänge in der Sekundarstufe I geändert.
Die neuen Begrifflichkeiten sind in nachfolgender Tabelle den bisher verwendeten Begriffen zur Nachvollziehbarkeit gegenübergestellt:
| bisherige Bezeichnung | Bezeichnung in 18. Schulgesetznovelle |
| Hauptschulabschluss |
Erster Schulabschluss |
| Qualifizierter Hauptschulabschluss |
Erweiterter Erster Schulabschluss |
| Realschulabschluss |
Mittlerer Schulabschluss |
| Erweiterter Realschulabschluss |
Erweiterter Realschulabschluss Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe |
| auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht |
Bildungsgang, der auf den Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss) ausgerichtet ist |
| auf den Realschulabschluss bezogenen Unterricht |
auf den Realschulabschluss bezogenen Unterricht Bildungsgang, der auf den Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) ausgerichtet ist |
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Erweiterter Realschulabschluss)
Abschlussjahrgang 10
Beschulung im Realschulbildungsgang
Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nach den Prüfungen
Kernfächer (Deutsch, Mathematik, Englisch): Durchschnitt 2,3
Nebenfächer (alle weiteren Fächer): Durchschnitt 2,7
Voraussetzung zum Wechsel an ein Gymnasium/ Fachgymnasium nach der 10. Klasse
- mit dem Wechsel an ein Gymnasium nach der 10. Klasse erfolgt dort i.d.R. die Wiederholung in der 10. Klasse
- mit dem Wechsel an ein Fachgymnasium mit besonderen Schwerpunkten (Gesundheit und Soziales, Technik, Wirtschaft, ...) erfolgt der Eintritt in die 11. Klasse
- Das Abitur erhält man nach erfolgreicher Abschlussprüfung in beiden Schulformen nach 3 Schuljahren.
Mittlerer Schulabschluss (Realschulabschluss)
Abschlussjahrgang 10
Erreichen des Mittleren Schulabschlusses nach den Prüfungen.
Erweiterter Erster Schulabschluss (Qualifizierter Hauptschulabschluss)
Abschlussjahrgang 9
Nach dem Ende der 9. Klasse:
- Teilnahme an den besonderen Leistungsfeststellungen in Deutsch und Mathematik (schriftlich) sowie einem weiteren gewählten Fach (mündlich)
- Erreichen des Qualifizierten Hauptschulabschlusses nach den Prüfungen
- Kernfächer: Durchschnitt 3,0
- Nebenfächer: Durchschnitt 3,0
Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss)
Abschlussjahrgang 9
Vorraussetzung: Erreichen des Klassenziels der Klasse 9 ohne Prüfung.

